Von Björn Reinfried ‒ 18. September 2025

Sind die beiden Stromanbieter Werke am Zürichsee und Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ direkte Konkurrenten oder nicht? Das ist die Kernfrage des Disputs zwischen alt Kantonsrat Hans-Peter Amrein und Gemeindepräsident Markus Ernst. Sie ist auch der Ausgangspunkt der von Amrein initiierten Einzelinitiative «Teilrevision der Gemeindeordnung». Der Grund und das Hauptargument der Initiative: Gemeindepräsident Markus Ernst sitzt sowohl im Verwaltungsrat der Werke am Zürichsee als auch in jenem der EKZ – ein klarer Interessenskonflikt, da die beiden Konkurrenten seien, so der Vorwurf. Ein Disput in mehreren Akten.
«Ich kann ja nicht gleichzeitig bei Roche und Novartis im Verwaltungsrat sitzen», moniert Hans-Peter Amrein, «das sind zwei konkurrierende Unternehmen, und dabei entsteht klar ein Interessenskonflikt. Hier haben wir die gleiche Situation.» Vergleiche man die Strompreise, so seien die Werke am Zürichsee teurer und das führe zu besagtem Interessenskonflikt, führt er aus. «Das ist schlichtweg falsch. Die Konkurrenzsituation ist hier eindeutig nicht gegeben», hält der Gemeindepräsident dagegen. Er argumentiert mit der Aufteilung des Marktes: «Der Regierungsrat des Kantons Zürich teilt das Netz ein und legt fest, wer von wem in diesem Monopol versorgt wird. Die Werke am Zürichsee und die EKZ bedienen unterschiedliche Kunden und können sich gar nicht gegenseitig Kunden abwerben. Die beiden Werke sind keine Konkurrentinnen, sondern sie versorgen gemeinsam Küsnacht mit Strom. Die EKZ einen Teil des Küsnachter Berges und die Werke am Zürichsee den Rest der Gemeinde. Im Übrigen hat sich Herr Amrein als Kantonsrat in der Vergangenheit nie an analogen Konstellationen gestossen und Verwaltungsräte von anderen lokalen Energieversorgern in den Verwaltungsrat der EKZ gewählt.»
Hans-Peter Amrein will mit seiner Einzelinitiative eine juristische Grundlage schaffen, damit solche vermeintlichen Interessenskonflikte in Zukunft in Küsnacht nicht mehr vorkommen: «Der Bezirksrat sagte, dass eine juristische Grundlage fehle – sowohl auf kantonaler als auch auf Gemeindeebene.»
Tatsächlich beschäftigte sich der Bezirksrat Meilen im letzten Jahr mit diesem Fall. Hans-Peter Amrein reichte eine Aufsichtsbeschwerde ein. Der Beschluss vom 23. Oktober 2024 liegt dieser Redaktion vor. Darin schreibt der Bezirksrat, dass die Unvereinbarkeit von Bundesämtern in der Kantonsverfassung geregelt sei und sich in erster Linie auf Ämter und Anstellungen auf Gemeinde-, Bezirks- und Kantonsebene beziehe – ein Gemeindepräsident kann beispielsweise nicht gleichzeitig Friedensrichter derselben Gemeinde sein.
Er befindet, dass die Werke am Zürichsee AG ein privatrechtliches Unternehmen ist und deshalb nicht unter diese Bestimmungen fiele. Des Weiteren sieht er keinen Interessenskonflikt gegeben, da die beiden Ämter und ihre jeweiligen Aufgabenbereiche funktional klar voneinander getrennt seien, so dass inhaltliche Überschneidungen oder eine direkte Einflussnahme strukturell ausgeschlossen seien. Der Bezirksrat lehnte Hans-Peter Amreins Aufsichtsbeschwerde ab.
Begonnen hat dieser Disput an einer Gemeindeversammlung. Hans-Peter Amrein stellte eine Anfrage an den Gemeinderat, die sich auf die beiden Mandate des Präsidenten bezogen. «Ich fragte den Gemeindepräsidenten, ob er wegen der beiden Mandate zurücktreten würde – und wurde öffentlich ausgelacht», beschwert sich der alt Kantonsrat. Auf diese Anfrage folgten die Aufsichtsbeschwerde, die Einzelinitiative und ein Stimmrechtsrekurs. Grund für den Rekurs ist der «Beleuchtende Bericht», in dem der Gemeinderat schreibt: «[…] Es besteht daher der Eindruck, dass der Einzelinitiant mit der Ergänzung der Gemeindeordnung eher persönliche Motive als ein allgemeines Bevölkerungsinteresse verfolgt.»
Hans-Peter Amrein sieht sich persönlich verunglimpft und diskreditiert und reichte einen Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen ein, der aktuell noch hängig ist. «Ich gehe davon aus, dass dem Stimmrechtsrekurs stattgegeben wird. Wenn er abgelehnt wird, werde ich das weiterziehen», sagt er dazu.
Von den vom Gemeinderat vermuteten persönlichen Motiven will Amrein nichts wissen: «Es geht mir nicht per se um Markus Ernst als Person, sondern um die Funktion des Gemeindepräsidenten in diesen Mandaten. Im Gemeinderat gäbe es viele andere Kandidaten, die dieses Amt bei den gemeindeeigenen Werken am Zürichsee hätten übernehmen können. Es geht mir einzig darum, Interessenskonflikte zu verhindern.»
Markus Ernst sagt, er habe vor Antritt des Verwaltungsratsmandats bei den EKZ rechtliche Abklärungen bezüglich einer Konkurrenzsituation vornehmen und sich erst dann wählen lassen, als klar gewesen sei, dass kein Interessenskonflikt im Raum stehe. Auch dieser Bericht liegt der Redaktion vor. Die involvierte Anwaltskanzlei kommt darin zum Schluss, dass keine Konkurrenz zwischen den beiden Stromanbietern besteht. Hans-Peter Amrein ist anderer Meinung. Er hält an seiner Position fest.
«Wenn es in Zukunft eine Strommarktöffnung geben würde, würde ich die Mandate bei der Netzanstalt Küsnacht und den Werken am Zürichsee abgeben», sagt Markus Ernst, «aber im Moment ist das nicht der Fall.» Ob er bei der Annahme der Initiative seiner Sache sicher sei? «Ja, ich wäre nicht vom Konkurrenzverbot betroffen. Letztlich ist es aber der Gemeinderat, welcher die Delegation seiner Mitglieder in die verschiedenen Funktionen wahrnimmt.»
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