Südstarts bleiben eine Option – Küsnacht will dagegen vorgehen

Von Björn Reinfried ‒ 9. Oktober 2025

Der Bundesrat hält in der ­Anpassung des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt SIL an der Möglichkeit von Südstarts fest. Diese könnten bei Bise oder bei Nebel eine Option sein. Küsnacht will sich zusammen mit dem Fluglärmforum Süd zur Wehr setzen.

Blick von Nordwesten auf den Flughafen Zürich mit der Region Pfannenstil im Hintergrund: Bald umgekehrte Sicht? (Bild: bre)
Blick von Nordwesten auf den Flughafen Zürich mit der Region Pfannenstil im Hintergrund: Bald umgekehrte Sicht? (Bild: bre)

Flugzeuge, die am Flughafen Zürich starten, fliegen auf definierten Routen, je nach Wind und Reiseziel. Während des Starts laufen die Triebwerke mit voller Schubkraft und während des Steigflugs mit 75 bis 80 Prozent. Erst auf einer Reiseflughöhe von etwa zehn Kilometern können sie mit der Hälfte der Schubkraft arbeiten. Das heisst: Flugzeuge sind während des Starts und des Steigflugs am lautesten. Genau das beschäftigt die Goldküste und Küsnacht schon seit Jahren – jetzt schon wieder.
Der Bundesrat hat die Anpassungen des Sachplans Infrastruktur Luftfahrt SIL mit den wesentlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb des Flughafens Zürich genehmigt. In diesem Papier hält er nach wie vor an der Möglichkeit von Südstarts geradeaus fest. Südstart geradeaus bedeutet, dass Flugzeuge nach Süden starten und nicht direkt nach Westen oder Osten abdrehen, sondern einige Kilometer geradeaus fliegen und erst dann separiert werden. Passagierflugzeuge haben im Durchschnitt eine Steigleistung von 500 bis 1000 Metern pro Minute. Von Kloten bis Küsnacht brauchen sie etwa drei Minuten. Für die Goldküste heisst das, dass Flugzeuge mit einer geringen Steigleistung hier erst etwa 1500 Meter Höhe erreicht haben und dann abdrehen – die Triebwerke beschallen dann mit hoher Schubkraft und auf relativ tiefer Höhe direkt die Goldküste.

Diese Südstarts sollen laut Bundesrat bei Bise oder Nebel eine Option sein. Wann die Bisenlage oder der Nebel stark genug ist, um Südstarts durchzuführen, würde im Ermessen der Air Traffic Control liegen – also des Flughafens selbst. Das lässt bei der Gemeinde Fragen offen, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Die Frage etwa, was eine Bisenlage genau ist oder wie die Routenführungen bei Südstarts geradeaus aussehen, sei nicht geklärt.

Für Markus Ernst ist klar: «Der ­Gemeinderat Küsnacht wird sich gegen die Südstarts wehren.» Das SIL-Objektblatt selbst kann auf dem Rechtsweg nicht zur Überprüfung zurückgewiesen werden. Die Umsetzung der vom Bundesrat festgelegten Rahmenbedingungen erfolgt in einer Neuauflage des Betriebsreglements des Flughafens Zürich, welches anfechtbar ist. Genau da will Küsnacht ansetzen. Die Gemeinde will sich zusammen mit dem Fluglärmforum Süd, dem sie angehört, für die Anfechtung des Reglements einsetzen.

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