Von Björn Reinfried ‒ 26. März 2026
Das aktuelle Tarifreglement für die KICK-Betreuung (KICK steht für Kinderclub Küsnacht) im Rahmen der freiwilligen Tagesschule nach Küsnachter Modell trat im August 2016 in Kraft und wurde im August 2023 aktualisiert (es ging um den Anmeldemodus). Seit zehn Jahren bestehen also dieselben Preise für Kinder, die in den Schulhäusern Dorf, Goldbach, Heslibach und Itschnach ausserhalb des Primarschulstundenplans eine beaufsichtigte Bleibe brauchen. Die Eltern buchen das Betreuungsprogramm in Modulen, was grosse Flexibilität zulässt und sich den Bedürfnissen der Eltern anpasst. Die Tarife richten sich nach dem massgebenden Einkommen. Ein Berechnungsbeispiel: Beträgt das massgebende Einkommen der oder des Erziehungsberechtigten 60 001 bis 70 000 Franken und soll das Kind von morgens vor der Schule (ab 7.10 Uhr) bis abends (bis 18 Uhr) betreut werden, kommen 57 Franken pro Kind und Tag zusammen. Legt man monatlich 21 Schultage im Durchschnitt zu Grunde, kostet die Betreuung pro Kind 1197 Franken inklusive Mahlzeit. Ferien und unterrichtsfreie Tage schlagen in dieser Einkommensklasse mit 61 Franken pro Kind und Tag auf die Haushaltskasse.
Hat man zwei oder mehr Kinder, die betreut werden müssen, reduzierte sich bisher der Betrag für jedes weitere Kind um zehn Prozent. Keine grosse Erleichterung, aber immerhin. Im neuen Tarifreglement ist dieser Geschwisterrabatt nicht mehr enthalten. «Der Gemeinderat hat den Geschwisterrabatt auf Antrag der Schulpflege aufgehoben», erklärt Schulleiter Markus Schefer auf Anfrage. Hintergrund sei, dass die Betreuungskosten im Wesentlichen pro Kind anfielen – insbesondere die Kosten für Personal, Infrastruktur und Qualitätssicherung. «Ein pauschaler Rabatt würde die Kostendeckung schwächen oder zu höheren Tarifen für alle führen.» Zudem habe sich gezeigt, dass ein solcher Rabatt nicht zielgenau wirke, da er unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit gewährt würde.
In einem Auszug des Protokolls der Gemeinderatssitzung, in der der Beschluss gefasst wurde, liest man ausserdem, dass aufgrund der Geschwisterrabatte in den Tarifklassen 1 bis 4 im Jahr 2025 de facto 25 000 Franken zu wenig eingenommen wurden. Hätte man den Geschwisterrabatt auf allen Stufen angewendet, hätte man sogar eine Ertragsminderung von 115 000 hinnehmen müssen. Würde man den Geschwisterrabatt beibehalten, müsse man die Tarife für alle erhöhen oder zusätzliche Steuermittel andenken. Oder das Angebot unter Spardruck setzen.
Die Mitteilung über den Beschluss und das Inkrafttreten ab 1. August wurde am 12. März publiziert. Der Beschluss liegt öffentlich auf, es gilt eine Frist von 30 Tagen, um schriftlich Rekurs einzulegen. Alle Infos dazu findet man auf der Gemeindewebsite.
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