Aufstockung Kindergarten: Zurück auf Feld eins?

Von Dörte Welti ‒ 20. November 2025

Die Aufstockung des Kinder­gartens Heslibach ist eigentlich beschlossene Sache. Ein wich­tiges Detail aber sorgt jetzt für eine Verzögerung des Projekts.

In neuem Licht: Die Aufstockung des Kindergartens Heslibach wird nochmals unter die Lupe genommen. (Bild: dwe)
In neuem Licht: Die Aufstockung des Kindergartens Heslibach wird nochmals unter die Lupe genommen. (Bild: dwe)

Zur Erinnerung: Die Aufstockung des Kindergartens Heslibach um ein Geschoss mit drei Klassenzimmern und drei Gruppenräumen wurde als notwendig erachtet, weil in Küsnacht steigende Schülerzahlen prognostiziert werden. Unter grosser Beteiligung der Öffentlichkeit wurde an der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2024 der Kredit von damals 4’295’000 Franken angenommen. Die Auswirkung auf das Budget Total Investitionsplanung 2024–2033 würde sich auf 5.12 Millionen Franken belaufen, kann man dem Protokoll dieser Gemeindeversammlung entnehmen. Weil aber mehr als zwei Drittel der Anwesenden an dieser Gemeindeversammlung verlangten, dass alle Stimmbürger über den Kredit abstimmen sollten, kam die kommunale Vor­lage am 18. Mai 2025 an die Urne und wurde angenommen.

Mindestabstand unzulässig

Die Baueingabe war bereits im September 2024 gemacht worden, am 5. Dezember 2024 erfolgte die öffentliche Publikation und Planauflage des Projekts mit der üblichen 20-Tage-Frist für die Eingabe von Rekursen. Wie viele und welche ­Rekurse von wem eingegangen sind, ist nicht bekannt. Aber ein Rekurs hat jetzt dazu geführt, dass das ­Baurekursgericht Zürich die Baubewilligung für die Aufstockung zurückgezogen hat (bei Redaktionsschluss war der anonymisierte Entscheid noch nicht online aufgeschaltet). Stein des Anstosses soll gemäss externen Quellen eine Fluchttreppe sein, die den gesetzlichen Mindestabstand zum benachbarten Grundstück unterschreitet. Die Gemeinde soll sich dafür selbst eine Ausnahmebewilligung erteilt haben, die das Baurekursgericht aber nicht anerkennt, weil kein übergeordnetes Interesse bestehe.

Zwei Wege möglich

Die Gemeinde äussert sich zum aktuellen Vorgang (noch) nicht. Rein theoretisch hat sie zwei Möglichkeiten: Zum einen kann sie den Entscheid anfechten und vor das Verwaltungsgericht Zürich gehen. Oder sie plant das bemängelte Detail so um, dass es den gesetzlichen Anforderungen genügt, und reicht ein neues Baugesuch ein. Da es ein laufendes Verfahren ist, wie die Gemeinde mitteilt, möchte niemand dort derzeit Stellung nehmen oder die nächsten Schritte bekannt geben. Auch für wie lange sich die Aufstockung verzögert, deren Baubeginn eigentlich diesen Sommer hätte erfolgen sollen, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen.

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