Gemeinden müssen Ausgaben offenlegen

Von Björn Reinfried ‒ 19. Februar 2026

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass Gemeinden ab dem 1. April bedeutende gebundene Ausgaben mit Rechtsmittelbelehrung und kurzer Begründung veröffentlichen müssen. In Erlenbach ändert sich damit nichts, in Küsnacht muss man sich anpassen.

Der Regierungsrat hat eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, die per 1. April in Kraft tritt. Sie verlangt von den Zürcher Gemeinden, dass sie gebundene Ausgaben offenlegen. In den Gemeinden müssen grundsätzlich die Gemeindeversammlung, das Parlament oder die Stimmberechtigten an der Urne hohe Ausgaben bewilligen. Jene Ausgaben, zu denen eine Gemeinde verpflichtet ist und bei denen sie wenig oder keinen Spielraum hat, nennt man gebundene Ausgaben. Der Gemeinderat kann sie unabhängig von ihrer Höhe bewilligen. Damit ist jetzt Schluss. Doch in Erlenbach ist niemand überrascht – es ist bereits gelebte Praxis.

Der Gemeindeschreiber von Erlenbach Adis Merdzanovic schreibt dazu, dass die Gemeinde ihre gebundenen Ausgaben ab einer gewissen Schwelle bereits seit 2021 publiziert. Das Einzige, was sich nun ändere, sei, dass nebst der eigentlichen Publikation des Betrags und des Verwendungszwecks neu auch eine kurze Begründung zu publizieren sei. Da eine Publikationspflicht bereits zur Praxis gehöre, ändere sich auch der Aufwand kaum: «Im Rahmen der entsprechenden Beschlüsse ist die Begründung der Gebundenheit ohnehin schon formuliert, diese muss einfach neu in die amtliche Publikation integriert werden.»

Grundsätzlich variierte die Höhe dieser gebundenen Beiträge je nach Behörde, schreibt der Gemeindeschreiber. Für den Gemeinderat liegt diese zum Beispiel bei 300 000 Franken. Gebundene Ausgaben, die über diesem Betrag liegen, müssten nach der Änderung des Gemeindegesetzes veröffentlicht werden. Die Gemeinde akzeptiert die neuen Vorschriften, sie entsprächen weitgehend der gültigen Praxis und seien gut nachvoll­-
ziehbar.

Küsnacht muss sich anpassen

Küsnacht hat seine bedeutenden gebundenen Ausgaben bislang nicht publiziert. Entsprechend muss die Gemeinde nun umrüsten. «Es entsteht ein zusätzlicher personeller Aufwand für die Vorbereitung und Durchführung der Publikation sowie gegebenenfalls ein Sachaufwand für die Publikation. Durch die Rechtsmittelfrist verzögert sich die Ausführung von Arbeiten oder eine Beschaffung unter Umständen leicht», schreibt Daniel Wipf, stellvertretender Gemeindeschreiber und Leiter Finanzen.

Konkret betrifft das in Küsnacht einzelne Beträge über 500 000 Franken und Beträge über 150 000 Franken bei wiederkehrenden Ausgaben.

Werbung

Neuste Artikel

Kommentieren Sie den Artikel

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert


ANMELDEN

Herzlich willkommen! Melden Sie sich mit Ihrem Konto an.