Gemeindewohnungen online: Wer hat Anspruch?

Von Dominique Luethi ‒ 26. Februar 2026

Küsnacht verlegt den Bewerbungsprozess für seine Gemeindewohnungen ins Internet. Seit dem 2. Februar 2026 können sich Interessierte digital anmelden. Die Gemeinde verspricht eine bürgerfreundliche und effiziente Abwicklung. Doch wer hat Anspruch auf vergünstigte Wohnungen?

Eine Gemeindeliegenschaft an der Oberen Heslibachstrasse, die zu vergünstigten Konditionen vermietet wird. (Bild: dpl)
Eine Gemeindeliegenschaft an der Oberen Heslibachstrasse, die zu vergünstigten Konditionen vermietet wird. (Bild: dpl)

Ein passendes Dach über dem Kopf zu finden, ist längst keine Selbstverständlichkeit mehr. Für Menschen mit mittlerem oder kleinem Einkommen ist der Wohnraum besonders knapp. Wer in seiner Wahlheimat bleiben möchte, merkt schnell: Die Suche kann zur Geduldsprobe werden. Hier setzt die Gemeinde Küsnacht an. Sie vermietet rund 250 Wohnungen zu vergünstigten Bedingungen und will damit einen Beitrag zur sozialen Durchmischung leisten. Diese Wohnungen gelten als indirekt subventioniert, weil sie mit öffentlichen Geldern unterstützt werden. Dabei ist klar geregelt, wer Anspruch darauf hat und wer nicht.

Klare Kriterien

Vorrang haben Menschen mit Bezug zu Küsnacht: Wer bereits hier wohnt, hier aufgewachsen ist oder früher in der Gemeinde gelebt hat, wird ebenso bevorzugt wie Erwerbstätige mit Arbeitsplatz vor Ort. Voraussetzung ist, dass alle Bewohnenden ihren Wohnsitz offiziell nach Küsnacht verlegen. Personen, die bereits eine eigene Wohnung oder ein Haus besitzen, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Schliesslich entscheidet auch die finanzielle Situation darüber, ob eine Bewerbung berücksichtigt werden kann. Bei einem Mietzins von bis zu 1999 Franken darf das steuerbare Einkommen maximal 95 000 Franken betragen, das steuerbare Vermögen höchstens 265 000 Franken. Liegt der monatliche Netto-Mietzins zwischen 2000 und 2399 Franken, erhöht sich die Einkommensgrenze auf 110 000 Franken und die Vermögensgrenze auf 335 000 Franken. Ab einem Mietzins von 2400 Franken gilt eine maximale Einkommensgrenze von 130 000 Franken sowie eine Vermögensobergrenze von 360 000 Franken. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen in Küsnacht, sondern das gesamte steuerpflichtige Einkommen und Vermögen einer Person, auch wenn Teile davon anderswo erzielt oder gehalten werden. Überschreitet das Einkommen die festgelegten Grenzen über längere Zeit, kann die Gemeinde das Mietverhältnis auflösen.

Geregelte Wohnungsbelegung

Auch die Wohnungsgrösse ist klar geregelt. Die Gemeinde will damit sicherstellen, dass der verfügbare Wohnraum sinnvoll genutzt wird und nicht unnötig viel Platz ungenutzt bleibt. Als Faustregel gilt: Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen muss mindestens der Zimmerzahl minus eins entsprechen. Konkret heisst das: Eine 3-Zimmer-Wohnung ist für mindestens zwei Personen vorgesehen, eine 4-Zimmer-Wohnung für mindestens drei.

Regelmässige Kontrollen

Alle zwei Jahre nimmt die Gemeinde die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Mieter erneut unter die Lupe. Auch Veränderungen im Haushalt oder neu erworbenes Wohneigentum müssen gemeldet werden. Wer gegen die Vorgaben verstösst, muss im schlimmsten Fall damit rechnen, die Wohnung wieder abgeben zu müssen.

Langfristige Planung

Mit der Digitalisierung ändert Küsnacht nicht die Regeln, sondern lediglich den Zugang zum Bewerbungsverfahren. Wer möchte, kann sich auch weiterhin mit einem Formular anmelden. Langfristig verfolgt der Gemeinderat das Ziel, rund 15 Prozent der Bevölkerung, insbesondere Familien und älteren Menschen, vergünstigten Wohnraum anzubieten. Angesichts des Bevölkerungswachstums soll dieses Angebot schrittweise erweitert werden.

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